Antwort der EU- Europa-Punkt Team zu: 2015 sollen laut EU alle Abwasserkanäle privater Häuser auf Dichtigkeit geprüft werden. .
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- Kategorie: AdiNRW Aktuelles
- Veröffentlicht: Donnerstag, 23. Mai 2013 15:52
- Geschrieben von Gellrich, Uwe
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Gesendet: Donnerstag, 23. Mai 2013 um 15:50 Uhr
Betreff: Re: Herr Gellrich - Ihre Anfrage an den Europa-Punkt
Sehr geehrter Herr Gellrich,
vielen Dank für Ihre Anfrage an den Europa-Punkt.
Die Dichtheitsprüfung ist eine ausschließlich deutsche, landesrechtliche Regelung. Auf europäischer Ebene gibt es - entgegen einiger Presseberichte - keine Richtlinie, die die Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen privater Haushalte vorschreibt!
Die Richtlinie „über die Behandlung von kommunalem Abwasser“ (RL91/271/EWG, geändert durch die Richtlinie 98/15/EG) enthält zwar allgemeine Anforderungen an Kanalisationen, die auch die Verhinderung von undichten Stellen bezwecken, aber sie enthält keine Pflicht zur (Selbst-)Überwachung!
Nicht zuletzt die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, die Hervorhebung regionaler und lokaler Besonderheiten und Gegebenheiten und des Prinzips der Verhältnismäßigkeit – bezogen insbesondere auf wirtschaftliche und soziale Auswirkungen – machen eine solche konkrete Regelung durch die EU ohnehin unwahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Europa-Punkt Team
C. Lauer
Mai 2013
Mein Telefonat mit Focus online, Herrn Berberich.
Der Artikel auf Focus-online wurde auf Grund der Antwort von EU-Europa-Punkt gesperrt.
Hier der Artikel (so also eine FALSCHMELDUNG: siehe Antwort von EU-Punkt, oben)
Focus-online, Mittwoch, 08.05.2013, 16:56
Bau
Prüfung für Abwasserkanäle geplant – Hausbesitzer sollen warten
Die Abwasserkanäle privater Häuser sollen künftig auf Dichtigkeit geprüft werden. Das wird aber voraussichtlich erst ab 2015 Pflicht. Hausbesitzer sollten sich daher nicht auf voreilige Handwerker einlassen.
Die EU will eine Pflicht zu Dichtheitsprüfungen für Abwasserkanäle einführen – vermutlich im Jahr 2015. Hausbesitzer sollten sich aber nicht von Handwerkern drängen lassen, die mit dem Hinweis auf die Neuregelung bereits jetzt ein schnelles Geschäft machen wollen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin.
Der VPB rät allerdings, sich bei der Kommune oder unabhängigen Sachverständigen zu erkundigen, welche Bestimmungen vor Ort aktuell gelten. In Wasserschutzgebieten könnte es schon entsprechende Regelungen geben. Findet ein Kanalprüfer dann Schäden, sollten Verbraucher sich außerdem vor einer Sanierung eine weitere Meinung einholen sowie einen Sanierungsplan erstellen lassen.
Durch eine mögliche allgemeine Prüfpflicht ab 2015 will die EU künftig vermeiden, dass über undichte Abwasserkanäle Schmutzwasser in den Erdboden gelangt. Dort könne es das Grund- und Trinkwasser belasten.
Quelle:
http://www.focus.de/immobilien/wohnen/bau-pruefung-fuer-abwasserkanaele-geplant-hausbesitzer-sollen-warten_aid_984537.html
Seite gesperrt!
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Uwe Gellrich
Auszug:
Bernhard Rapkay MdEP Jutta Haug MdEP
EuropaThemen-FAKTEN:
Dichtheitsprüfung und Wasserschutz
Stand: Februar 2012
Die Regelung zur Dichtheitsprüfung wird aktuell von der Landesregierung NRW überarbeitet. In diesem Zusammenhang können sich möglicherweise auch die Fristen zur Dichtheitsprüfung ändern. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeswassergesetzes vom 17. Januar dieses Jahres ist hier einzusehen. In einer Pressemitteilung vom 24. Januar erklärt NRW-Umweltminister Remmel die Eckdaten des Rechtsentwurfs. Sobald eine Neuregelung des Gesetzes verabschiedet ist, werden an dieser Stelle die bereits vorhandenen Informationen angepasst und Neuerungen ergänzt.
Hintergrund
Verschiedene Medien berichteten in letzter Zeit, dass die EU die Überprüfung privater
Abwasseranlagen bis 2015 vorschreibe. Die Kosten für diese so genannte Dichtheitsprüfung
und die eventuell folgenden Sanierungskosten müssten die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer tragen.
Das stimmt aber so nicht. Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen die mit der Dichtheitsprüfung verbundenen Kosten zwar selbst tragen; die Bestimmungen zur Überprüfung privater Abwasserleitungen sind jedoch nicht von der EU vorgegeben.
Die Dichtheitsprüfung ist eine ausschließlich deutsche, landesrechtliche Regelung. Auf
europäischer Ebene gibt es keine Richtlinie, die die Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen privater Haushalte vorschreibt!
Die Richtlinie „über die Behandlung von kommunalem Abwasser“ (RL 91/271/EWG, geändert durch die Richt-linie 98/15/EG) enthält zwar allgemeine Anforderungen an Kanalisationen, die auch die Verhinderung von undichten Stellen bezwecken, aber sie enthält keine Pflicht zur (Selbst-)Überwachung!
Nicht zuletzt die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, die Hervorhebung regionaler und lokaler Besonderheiten und Gegebenheiten und des Prinzips der Verhältnismäßigkeit – bezogen insbesondere auf wirtschaftliche und soziale Auswirkungen – machen eine solche konkreteRegelung durch die EU ohnehin unwahrscheinlich.
http://www.jutta-haug.de/cms/download.php?cat=05_Materialien&file=EuropaThemen%20FAKTEN_Wasserschutz_Dichtheitspruefung_Feb2012.pdf&PHPSESSID=c4fafd5780bfc655379068abce8de7d5#page=3&zoom=auto,0,425
Und so beziehen Politiker der SPD Stellung (E_Mail Wechsel u.a. mit dem umweltpolitischen Sprecher der SPD)
Landtagsabgeordneter der SPD für Erkrath, Haan, Hilden und Mettmann
Stellvertretender Landrat Kreis Mettmann
Manfred Krick
Sehr geehrter Herr Genreith,
ich halte die nunmehr vorgesehene NRW-Regelung mit einer Prüfpflicht auch von privaten Abwasserleitungen, dies aber nur in Wasserschutzgebieten, für sinnvoll und notwendig und habe mich auch persönlich für diese Regelung eingesetzt. Deshalb kann ich Ihrem Wunsch nach genereller Freistellung privater Abwasserleitungen nicht folgen.
Liebe Grüße
Manfred Krick
Platz des Landtages, 40221 Düsseldorf Am Freistein 124a, 40822 Mettmann
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
0211 884-2175 0173 2957138 und 02104 70522
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eine andersartige Stellungnahme von Ihrer Seite hätte mich überrascht. Früher wurden von allen Parteien Anforderungen der EU vorgeschoben, die angeblich keine Handlungsalternative boten. Jetzt erwecken Sie den Eindruck, dass das WHG derartige Maßnahmen erzwingt. Ins Auge fällt mir allerdings, dass die sachliche Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen dabei keine Rolle spielen. Gesetze und Regeln müssen den Menschen dienen - nicht umgekehrt.
Die ökologisch sinnlosen und ökonomisch verheerenden Maßnahmen treffen gerade eine Kernklientel der SPD besonders hart. Höchste Priorität für Sie und die SPD sollte das Wohl dieser und anderer Bürger in NRW genießen. Alles andere, insbesondere fragwürdige ökologische Projekte, haben sich dem unterzuordnen. Genausowenig ist nachvollziehbar, dass die Landesregierung nicht das Ergebnis des vorgesehenen Monitorings abwarten will, bevor derart im Einzelfall drakonisch wirkende Maßnahmen erzwungen werden mit Sanierungskosten, die tausendfach leicht im vier- und fünfstelligen Bereich liegen.
Und die Frage der Verhältnismäßigkeit wird sicher auch noch unsere Gerichte beschäftigen.
Trotzdem vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen Siegfried Genreith Nelkenweg 13 52385 Nideggen Tel. 02427-902894
Sehr geehrter Herr Genreith,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Wie mir bekannt ist, haben Sie andere Abgeordnete ebenfalls gleichlautend angeschrieben. Daher antworte ich als umweltpolitischer Sprecher im Namen aller Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion.
Sie beziehen sich auf die sogenannte Dichtheitsprüfung für private Abwasserkanäle und im Besonderen auf die angedachte Selbstüberwachungsverordnung. Zu Ihren Ausführungen möchte ich festhalten, dass in Deutschland das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gilt. Dort heißt es:
§60 Abwasseranlagen
(1) Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen müssen Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne von Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 nach dem Stand der Technik, andere Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
(2) Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.
Daraus wird deutlich, dass Hausbesitzer ihre Abwasseranlagen nur dann betreiben dürfen, wenn diese in einem technisch unbedenklichen Zustand sind. Darüber hinaus werden keine weiteren Pflichten gesetzt. NRW hatte dies seit 2008 im Landeswassergesetz mit dem § 61 a flächendeckend und für alle gleich getan. Wir haben nun aus guten Gründen eine neue, bürgerfreundlichere gesetzliche Regelung geschaffen. Es sind jetzt deutliche Verbesserungen eingetreten, denn es gibt keine flächendeckende Regelung mehr. Der § 61 a im Landeswassergesetz wurde abgeschafft. Ich möchte an dieser Stelle auf die Bundesgesetzgebung verweisen, in welcher der Besorgnisgrundsatz im Wasserrecht gilt. Dieser rechtfertigt die Fristensetzung für gewerbliche Abwässer und Wasserschutzgebiete bis 2015/2020. Darüber hinaus können Kommunen ihre bislang gültigen Satzungen behalten, aufheben und/oder neue Satzungen erlassen. Dadurch stärken wir die kommunale Selbstverwaltung.
Mit der nun anstehenden Rechtsverordnung wird die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben im Detail geregelt. Eine Aufhebung oder Änderung des Gesetzes, wie es von Ihnen in der Konsequenz angeregt wird, kann nicht Gegenstand einer solchen Rechtsverordnung sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Meesters
Mitglied des Landtags NRW
Umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 – 884 2029
Fax.:0211 – 884 3234
Mob.: 0163/884-2029
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.norbert-meesters.de
Von: Siegfried Genreith [Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!]
Gesendet: Donnerstag, 23. Mai 2013 19:01
An: Meesters, Norbert (SPD)
Betreff: Klarstellung der EU zur Dichtheitsprüfung
Sehr geehrter Herr Meesters,
nach einem irreführenden Presseartikel im Focus vom 08. Mai d.J. haben wir bei der EU nachgehakt und eine Klarstellung vom Europa-Punkt Team erhalten. Die E-Mail-Antwort auf die Anfrage von Herrn Gellrich habe ich Ihnen unten angehängt. Danach ist eine Regelung zu Dichtheitsprüfung auf EU-Ebene weder geplant noch besteht eine solche. Darüberhinaus zieht man auch auf EU-Ebene die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme in Zweifel.
Ich bitte Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen, so dass diese Tatsache bei der weiteren Beratung der Rechtsverordnung Berücksichtigung findet: Private Abwasserleitungen sind generell von einer allgemeinen Prüfpflicht auszunehmen.
Über Ihre kurze Stellungnahme würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Genreith
Nelkenweg 13
52385 Nideggen
Tel. 02427-902894
Gesendet: Donnerstag, 23. Mai 2013 um 15:50 Uhr
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Betreff: Re: Herr Gellrich - Ihre Anfrage an den Europa-Punkt
Sehr geehrter Herr Gellrich,
vielen Dank für Ihre Anfrage an den Europa-Punkt.
Die Dichtheitsprüfung ist eine ausschließlich deutsche, landesrechtliche Regelung. Auf europäischer Ebene gibt es - entgegen einiger Presseberichte - keine Richtlinie, die die Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen privater Haushalte vorschreibt! Die Richtlinie „über die Behandlung von kommunalem Abwasser“ (RL91/271/EWG, geändert durch die Richtlinie 98/15/EG) enthält zwar allgemeine Anforderungen an Kanalisationen, die auch die Verhinderung von undichten Stellen bezwecken, aber sie enthält keine Pflicht zur (Selbst-)Überwachung! Nicht zuletzt die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, die Hervorhebung regionaler und lokaler Besonderheiten und Gegebenheiten und des Prinzips der Verhältnismäßigkeit – bezogen insbesondere auf wirtschaftliche und soziale Auswirkungen – machen eine solche konkrete Regelung durch die EU ohnehin unwahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Europa-Punkt Team
C. Lauer