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Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung kommunal (SüwV-kom)
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- Kategorie: Aktuelles
- Veröffentlicht: Donnerstag, 30. November 2017 13:09
- Geschrieben von Gellrich, Uwe
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am Mittwoch, dem 6. Dezember 2017
15:30 6. Ausschusssitzung - Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
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Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
Selbstüberwachungsverordnung kommunal (SüwV-kom)
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP17/100/E17-134.jsp
Wir werden nur Erfolg haben, wenn wir dieses Monitoring-Zwischenergebnis wissenschaftlich widerlegen, aber mindestens nachweisen, dass es Verflechtungen der Kanal-TÜV-Befürworter mit z.B. der Hochschule OWL gibt. Einfach nur behaupten:
"Gerade die Hochschule OWL ist im Fachbereich Abwasser beispielsweise beeinflusst von entschiedenen Befürwortern der Dichtheitsprüfung."
bringt es leider nicht.
Ich habe selber versucht, etwas herauszufinden, habe leider nur die Info gefunden, dass Prof. Dr.-Ing. Rainer Adams der Lehrgebietsleiter vom Fachgebiet Abwasser ist, aber keine Pro Kanal-TÜV Äußerung von ihm.
Wer solche Beweise hat oder findet, sende sie mir bitte zu, auch anonym. Es zählt das Dokument, nicht der Name.
moni7117
D A S waren Beweise #früherwarallesbesser
https://wirsagennein.wordpress.com/2013/08/29/kanalbranchekomplott-gegen-burger/
Wichtiger wäre natürlich die wissenschaftliche Widerlegung des Monitoring-Zwischenergebnisses, denn auch eine Verflechtung ist ja nicht zwingend der Beweis für lobbyfreundliche Ergebnisse.
Schreibt Eure Landtagsabgeordneten der CDU und FDP an und erinnert sie an die Wahlversprechen und den Koalitionsvertrag. Texte können von der Seite hier verwendet werden - etwas verändert , wo's passt.
Aber doch sicher jemand unter den bis jetzt 110 Mitleser.
Und die uns unterstützenden Politiker müssen doch auch wissen, was sie da beschlossen haben.
Hab' schon seit Montag den Post für meinen Blog und Facebook fertig und der will rauuuus.
(Nichts großes, nur ein Foto mit Text, dass sich nicht auf jeden PC hier erstellen lässt)
"Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Selbstüberwachung des Betriebs von Abwasserbehandlungsanlagen
sowie deren Einleitungen in Gewässer mit einer Ausbaugröße
von mehr als 50 Einwohnerwerten (EW),"
Also Hotelbetrieb oder gewerbliche Einleiter bleiben prüfpflichtig.
Aber leider bin ich weder Jurist noch Verwaltungsfachmann.
O-Ja
O-Nein
O-Vielleicht
Bringt uns das jetzt das Aus des Kanal-TÜVs?
Es ist in diesem Text ja nichts erwähnt von den bekannten Schlagwörtern, wie Dichtheitsprüfung u.s.w.
Bedeutet das, was nicht erwähnt wird, gilt auch nicht mehr?
Nur heißt die Verodnung hier "SüwV-kom" und die alte die uns den Kanal-TÜV einbrachte, "SüwVo Abwasser".
Für eine Erklärung wäre nicht nur ich dankbar.
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