Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung
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- Kategorie: Nideggen
- Veröffentlicht: Montag, 15. Juni 2015 14:55
- Geschrieben von W.S.G.
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Sehr geehrte Frau Göckemeyer,
- eine moderne, dienstleistungsorientierte und bürgernahe Verwaltung gehört zu den Forderungen, die auch wir stellen. Jede unnötige Einmischung in den Verantwortungsbereich der Bürger stellt falsch verstandene Bürgernähe dar.
- der Verzicht auf Regelungen, die den mündigen Bürgern unnötig bevormunden, gehört zu den Kerngedanken liberalen Politikverständnisses und ist auch unser Anliegen. Der Rat stellte am 03.02.15 fest: "Die in der Abwassersatzung geforderte Verpflichtung zur Vorlage der Prüfbescheinigung bei der Stadt ist rechtlich zulässig. Sie ist aber nicht gesetzlich gefordert".
Wir beantragen den TOP Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung gem. unseres Antrags vom 30.09.2014 (BVL-146/2014) auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fritsch